Willkommen bei beschussamt.de
Die Beschussämter in Deutschland prüfen Jagd-, Sport- und Verteidigungswaffen und Munition.
Einige Ämter prüfen zusätzlich Schutzmaterial und Konstruktionen für den Personen- und Objektschutz (z.B. Panzerglas, Schutzwesten und Sicherheitsfahrzeuge).
- Baden-Württemberg
- Beschussamt Ulm
- Leistungen:
- Waffen-, Munitions- und Materialprüfung
- Bayern
- Beschussamt Mellrichstadt
- Beschussamt München
- Leistungen:
- Waffen-, Munitions- und Materialprüfung
- Nordrhein-Westfalen
- Beschussamt Köln
- Leistungen:
- Waffen-, Munitionsprüfung
- Schleswig-Holstein
- Das Beschussamt in Schleswig-Holstein wurde geschlossen. Bei Fragen kann die ehemals zuständige Dienststelle in Kiel unter kiel@ed-nord.de kontaktiert werden.
- Thüringen
- Beschussamt Suhl
- Leistungen:
- Waffen-, Munitionsprüfung
Die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) ist für die Bauartzulassung von Handfeuerwaffen und Einsteckläufen nach § 7 und § 8 Beschussgesetz zuständig. (Bitte entsprechenden Suchbegriff auf der Homepage der PTB unter "Suche" eingeben.)
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erteilt Zulassungen von pyrotechnischer Munition nach § 10 Beschussgesetz. (Bitte entsprechenden Suchbegriff auf der Homepage der BAM unter "Suche" eingeben.
Die Prüfung von Waffen und Munition ist bundeseinheitlich geregelt. Für die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens ist das Bundesministerium des Inneren (BMI) zuständig.
Auf internationaler Ebene haben Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, die Slowakische Republik, Spanien, und die Tschechische Republik und Ungarn die gegenseitige Anerkennung ihrer Prüfzeichen für die Waffen- und Munitionsprüfung vereinbart. Die laufenden Geschäfte dieser Vereinbarung werden von der Commission Internationale Permanente pour l'Eupreuve des Armes à Feu Portatives (CIP, ständige internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen) wahrgenommen.